Der Verlegetermin naht
Der geplante Verlegetermin sollte dem Parkettleger rechtzeitig bekannt sein, damit beizeiten disponiert werden kann. Bei der Planung des Verlegetermins ist es dringend erforderlich, dass alle Vorleistungen erfüllt sind. Während der Parkettarbeiten können keine Handwerkskollegen anderer Gewerke im Raum hantieren.
Die richtigen Klimaverhältnisse beachten!
Raumtemperaturen nicht unter 15 °C, relative Luftfeuchte nicht höher als 65 %, wobei regionale Unter-schiede zu berücksichtigen sind.
Die Prüfung der Untergründe auf Verlegereife erfolgt durch den Fachverleger im Rahmen seiner vorgegebenen Prüfungspflichten. Dem Auftragnehmer sind über Art und Ausführung des Untergrunds (z.B. Estrich o. ä.) entsprechende Ausführungsunterlagen rechtzeitig zu übergeben.
Bei Heizestrichen sind die Vorschriften hinsichtlich Trockenzeiten und Aufheizmaßnahmen (Belegreifheizen) zu beachten.
Die Oberflächentemperatur beheizter Fußböden darf wegen gesundheitlicher Risiken (Ödembildungen) 25 °C nicht überschreiten. Der Wärmeleitwiderstand des Bodenbelags, einschließlich eventueller Unterlagen, darf 0,15 K/W nicht übersteigen. Herstellerspezifische Vorgaben sind zu beachten.
Bei höheren Temperaturen ist mit Schäden an der Fußbodenkonstruktion zu rechnen.
Auf Leitungen in der Bodenkonstruktion oder im Sockelleistenbereich und Ihnen bekannte Mehrdicken des Estrichs weisen Sie bitte den Parkettleger hin.
Bei Calciumsulfatfließestrichen ist es wichtig, dass die entsprechenden Vorbehandlungen (schleifen, bürsten, usw.) rechtzeitig vom Estrichleger ausgeführt wurden.
Verbieten Sie in Ihrem Bauvorhaben die Verwendung von siliconhaltigen Dichtungsmitteln durch Maler, Glaser, Fliesenleger, Schreiner usw., um Schäden am Boden, insbesondere an der Versiegelung (Siliconpest), zu vermeiden.
Am besten sollten Dichtungsmassen siliconfrei auf Acrylbasis verwendet werden.
Nach Fertigstellung des Parkettbodens wird dieser umgehend vom Auftraggeber abgenommen. Dies ist wichtig für die Gewährleistung.