Was Sie nach der Parkett- und Korkoberflächenbehandlung beachten sollten
Frisch oberflächenbehandelte Parkett- und Korkböden nicht zu früh begehen. Denken Sie daran: Egal, welche Oberflächenbehandlungsart Sie gewählt haben, die Endhärte tritt bei allen Applikationen in der Regel erst nach einigen Tagen ein.
Der Fachmann ist verpflichtet, Pflegeanweisungen in genügender Anzahl nachweislich zu übergeben.
Diese sollten Sie unbedingt beachten, damit Ihre Gewährleistungsansprüche nicht verloren gehen.
Je mehr Parkett und Kork in den ersten Tagen nach
der Oberflächenbehandlung geschont werden, desto größer ist die Lebensdauer.
Achtung: Neu oberflächenbehandelte Parkett- und Korkböden dürfen die ersten 14 Tage nur trocken gereinigt werden.
Hierzu sind Hinweise ebenfalls den Pflegeanweisungen zu entnehmen.
Es dürfen zur Wahrung der Gewährleistungsansprüche nur die vom jeweiligen Versiegelungshersteller empfohlenen Pflegemittel verwendet werden.