Meisterprüfung

Der Meisterbrief ist der wichtigste Qualifikationsnachweis im Handwerk und ein entscheidender Schritt zur Selbständigkeit und für eine Karriere in Handwerk und Industrie.

Mit der erfolgreichen Ablegung der Meisterprüfung verfügt der Absolvent über den „Großen Befähigungsnachweis". Durch das Meisterdiplom  wird umfassendes theoretisches Wissen und praktisches Können im Parkettlegerhandwerk, in kaufmännischen Belangen, der Ausbildung und dem selbstständigen Arbeiten bescheinigt. Es gestattet einen Betrieb zu führen sowie Auszubildende auszubilden.

 

Mit dem Meisterbrief erwerben Sie die Berechtigung den Titel "Bachelor Professional" im Parkettlegerhandwerk zu führen. Dieser Abschluss wird nach dem Deutschen Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordet.

Perspektiven:

Parkettlegermeister haben die Chance, einen eigenen Handwerksbetrieb zu gründen oder einen bereits bestehenden Betrieb selbstständig zu übernehmen und fortzuführen. Der Meisterbrief ist ein Qualitätsmerkmal, auf das viele Kunden Wert legen.

Voraussetzungen und Zulassung:

Die Zulassung zur Prüfung erhält gemäß der Handwerksordnung, wer die Gesellenprüfung im Parkettlegerhandwerk oder in einem damit verwandten Handwerk (z. B. Schreinerhandwerk) bestanden hat.

Wer eine andere Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat, muss zusätzlich eine mehrjährige einschlägige praktische Tätigkeit (mind. 24 Monate) im Parkettlegerhandwerk nachweisen.

Ohne eine anerkannte Berufsausbildung muss eine sechsjährige Berufspraxis im Parkettlegerhandwerk nachgewiesen werden können.

Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von der Zulassungsvoraussetzung befreien.

 

Weitere Infos zur Zulassung erhalten Sie bei der Handwerkskammer für Mittelfranken:

Website: www.hwk-mittelfranken.de

E-Mail: christine_linhardt@hwk-mittelfranken.de

Tel.: 0911-5309-248

 

Vorbereitung zur Meisterprüfung:

Die Meisterprüfung wird unterteilt in vier Bereiche:

 

Teil 1 und 2 - Fachtechnologie und Fachtheorie

Teil 3 Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse

Teil 4 Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse

Teil 1 und 2

Vorbereitungslehrgänge für die Teile 1 und 2 bietet unsere Innung etwa alle zwei Jahre an.

Der Schulungsort ist Bamberg. Beschult wird in Teilzeitform, jeweils im 14-Tages-Rhythmus von Donnerstag bis Samstag. Zeitraum des Kurses: August bis etwa Ende Mai des Folgejahres, darauf folgt die Prüfung vor dem Meisterprüfungsausschuss der Handwerkskammer für Mittelfranken.

 

Über aktuell geplante Vorbereitungslehrgänge informieren wir Sie gerne. Bitte übermitteln Sie uns Ihre Anfrage über das Kontaktformular.

 

Hier geht´s zum Lehrgangsflyer:

Anmeldung zum Vorbereitungskurs Teile 1 und 2

Kosten:

Die Teilnehmergebühr für den Vorbereitungskurs in den Teilen 1 und 2 liegt voraussichtlich bei ca. 7.200,00 € (Stand 2024 bei 15 Teilnehmern) inkl. Übungsmaterial im Praxiunterricht.

Dazu kommen eigene Aufwendungen für An- und Heimreise, ggfs. Unterkunft und Verpflegung. 

Sie benötigen für den Unterricht einen Laptop bzw. ein Notebook mit Office-Programmen sowie Werkzeug und Geräte für den Praxisunterricht.

Für Fachliteratur (z. B. Fachbuch für Parkettleger, Normen) fallen ca. 250,00 € an.

Die Meisterprüfung wird durch die HWK für Mittelfranken abgenommen, hier fallen ca. 600,00 € bis 800,00 € an.

Beachten Sie die nachstehenden Informationen zur Förderung!

 

Hier finden Sie das Formular für Ihre Anmeldung zum nächsten Vorbereitungslehrgang:

Teil 3 und 4

Vorbereitende Lehrgänge mit abschließender Prüfung in den Teilen 3 und 4 bieten alle Handwerkskammern an. Wir empfehlen, diese Teile bereits im Vorfeld an der Handwerkskammer im eigenen Wohnbereich zu absolvieren.

 

Kursinfos erhalten Sie direkt bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer.

Förderung:

Eine Förderung wird in vielen Fällen bewilligt. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de/ .

Meisterbonus in Bayern:

Jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss erhält einen Meisterbonus in Höhe von aktuell 3.000 Euro (Stand Mai 2023). 

Berechtigt sind Absolventen mit Wohnsitz oder Beschäftigungsverhältnis in Bayern, welche die Meisterprüfung vor einem bayerischen Prüfungsausschuss abgelegt haben.

Informationen zu den Richtlinien finden Sie unter

www.stmwi.bayern.de/mittelstand-handwerk/aus-und-weiterbildung/meisterbonus/