Wie werde ich Mitglied der Innung?
Jeder Inhaber eines Betriebes der mit dem Parkettlegerhandwerk oder dem Bodenlegergewerbe in die Handwerksrolle der HWK in Mittelfranken oder Oberfranken eingetragen ist, kann Innungsmitglied werden.
Auch Gewerbetreibende, die ein dem Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe fachlich oder wirtschaftlich nahe stehendes Gewerbe ausüben, können der Innung beitreten.
Wir unterscheiden hier zwischen der Vollmitgliedschaft und der Gast- oder Fördermitgliedschaft. Letztere bezieht sich z. B. auf Unternehmen aus dem Bereich der herstellenden Industrie.
Der Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft (Aufnahmeantrag) muss schriftlich erfolgen.
Eine Aufnahme ist jederzeit möglich. Die Beendigung der Mitgliedschaft kann jeweils zum Ende des Kalenderjahres erfolgen und muss 3 Monate zuvor schriftlich angezeigt werden. Bei Betriebsaufgabe endet die Mitgliedschaft mit dem Termin der Gewerbeabmeldung.
Unsere Innungssatzung können Sie gerne hier einsehen.