Renovieren und dabei bis zu 1.200 Euro Steuern sparen!

Arbeitskosten in Handwerkerrechnungen steuerlich absetzen.

Bereits seit 1. Januar 2009 können Sie sich bis zu 1.200 Euro Steuern sparen, wenn Sie die Rechnungen Ihres beauftragten Handwerkers zum Beispiel für eine Renovierung Ihrer Parkettböden oder anderer Bodenbeläge bei Ihrer Lohn- oder Einkommenssteuererklärung einreichen.
Als Kunde können Sie die Arbeitskosten in Handwerkerrechnungen bis zu einer Höhe von 6.000 Euro steuerlich geltend machen, wovon Ihnen das Finanzamt maximal 20% erstattet, also bis zu 1.200 Euro.

Alles, was Sie dazu wissen müssen, finden Sie in der aktuellen Auflage des Flyers, welchen der ZDH heraus gibt. 

Abrufbar ist dieser unter:

https://www.zdh.de/presse/publikationen/info-flyer/