Restaurator Parkett

Der Restaurator oder die Restauratorin im Parkettlegerhandwerk hat zur Aufgabe, historische Parkettböden - ein wichtiges Kulturgut - in Form von Renovierung, Restaurierung und Rekonstruktion den nachfolgenden Generationen zu erhalten.

Historisch und handwerklich wertvolle Parkett- und Holzfußböden sind im Sinne des Denkmalschutzes, im Einklang mit Denkmalämtern, Bauämtern und Bauherren fachgerecht zu restaurieren, zu pflegen und zu erhalten.

 

Restauratoren und Restauratorinnen verfügen über:

  • fachspezifische Kenntnisse
  • traditionelle manuelle Fähigkeiten
  • Kenntnisse in alten und neuen Sanierungs- und Konservierungstechniken
  • Einfühlungsvermögen

Voraussetzungen / Zulassung:

Die Fortbildung ist unterteilt in zwei Blöcke von jeweils ca. 200 Unterrichtsstunden. Voraussetzung für die Teilnahme am Block I ist die Gesellenprüfung und für Block II die Meisterprüfung im Parkettlegerhandwerk und eine mehrjährige Praxis als Parkettlegermeister. Jeder Block wird mit einer Prüfung abgeschlossen.

 

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreichem Abschluss außer der Teilnahmebestätigung eine Urkunde:

Für Block I: Geprüfter Parkettleger für Restaurierungsarbeiten

Für Block II: Geprüfter Restaurator im Parkettlegerhandwerk

Weitere Infos:

 

Informationen erhalten Sie bei der Bundesfachgruppe der Parkettrestauratoren:

Website: http://www.parkettrestauratoren.org

E-Mail: info@parkettrestauratoren.org

oder bei Herrn Manfred Weber

E-Mail: info@weber-parkett.de

Förderung:

Parkettleger-Gesellen können über das Arbeitsamt eine finanzielle Beihilfe beantragen.